1. Beginn der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt durch Annahme des schriftlichen Aufnahmeantrages des Bewerbers durch den Vereinsvorstand.
2. Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet aufgrund der in der Vereinssatzung vorgesehenen Tatbestände. Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch das Vereinsmitglied ist abweichend von der Vereinssatzung in der Tennisabteilung nur zum Ende des laufenden Kalenderjahres möglich.
Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende erfolgen, um wirksam zu sein.
3. Beiträge
Die Tennisabteilung ist wirtschaftlich selbstständig. Die Höhe des Beitrages wird durch die Mitgliederversammlung nach Abstimmung mit einfacher Mehrheit festgelegt. Die Beitragszahlung ist in voller Höhe bis zum 31. März des jeweiligen Jahres fällig. Die Zahlung hat zu erfolgen auf das von der Abteilung eingerichtete Beitragskonto bei der SPARDA-BANK WEST e.G.,
IBAN: DE56 3306 0592 0005 2223 70
Der Abteilungsvorstand ist berechtigt, Mitglieder, die ihren Beitrag nicht fristgerecht zahlen, mit einer Platzsperre zu belegen.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit:
für Eheleute € 480,00
für Einzelmitglieder € 285,00
für das erste Kind bis zum Alter von 18 Jahren € 65,00
für jedes weitere Kind bis zum Alter von 18 Jahren € 30,00
für Auszubildende und Studenten € 130,00
für passive Mitglieder € 80,00
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Bei Eintritt in die Abteilung während des laufenden Kalenderjahres wird der Beitrag zeitanteilig für den Rest des Jahres geschuldet.
Bei Neuaufnahmen wird im ersten Mitgliedsjahr die Hälfte des jeweiligen Jahresbeitrages fällig. Für weitere Jahre der Zugehörigkeit zum ESV ist der volle dann gültige Beitrag zu entrichten.
Neben dem Beitrag können Startgelder für Turniere und Clubmeisterschaften erhoben werden. Aktive Mitglieder über 16 Jahre, die keine vier Arbeitsstunden im Jahr leisten, müssen neben dem Beitrag eine zusätzliche Gebühr in Höhe von € 60,00 pro Jahr und Mitglied zahlen.
4. Verwaltung und Abteilung
Alle Entscheidungen außerhalb der laufenden Verwaltung trifft die Mitgliederversammlung der Tennisabteilung, die jährlich im 1. Quartal eines jeden Jahres stattfindet. Für Fristen, Formvorschriften und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gilt die Vereinssatzung entsprechend.
Die laufende Verwaltung der Tennisabteilung obliegt dem Abteilungsvorstand. Dieser besteht aus dem Abteilungsleiter, dem stellvertretenden Abteilungsleiter, dem Kassenwart, dem Jugendwart, dem Sportwart und dem Schriftführer. Der Abteilungsleiter wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Stimmen für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Er bestimmt die übrigen Mitglieder des Abteilungsvorstandes.
Zu den laufenden Geschäften, die der Abteilungsvorstand zu besorgen hat, gehören alle Rechtsgeschäfte, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes, der Instandhaltung der Tennisanlage und des Clubhauses sowie seiner Einrichtungen dienen.
5. Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit dem 10. Mai 2023 in Kraft. Sie kann in der Zukunft mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung geändert werden.
Düsseldorf, den 10. Mai 2023
Joachim Krieger
Abteilungsleiter Tennis